Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 profitieren von einer Kfz-Steuerbefreiung gemäß § 3d KraftStG. Diese Regelung soll den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität fördern.
Die Steuerbefreiung beginnt mit der Erstzulassung des Fahrzeugs. Wechselt der Halter während der Befreiungszeit, bleibt der verbleibende Zeitraum erhalten. Die Befreiung gilt bis zum 31.12.2030.
Bei Erstzulassungen nach dem 31.12.2025 reduziert sich die Kfz-Steuer um 50 % im Vergleich zur regulären Kfz-Steuer.
Diese Regelung gilt für alle förderfähigen Elektrofahrzeuge. Wer bis Ende 2025 ein E-Auto zulässt, kann von dieser Steuerbefreiung profitieren.
Ein Elektroauto bringt nicht nur steuerliche Vorteile, sondern spart langfristig auch Betriebskosten. Wer sich für ein emissionsfreies Fahrzeug entscheidet, profitiert von vielen finanziellen Anreizen.
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